netzdemokratie

November 30, 2005 on 3:18 am | In visionen, vorgaenge, arabella |

lasset uns wählen
diesmal: Worst EU Lobbying Award 2005

7 Comments »

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  1. bestechen, schmieren und manipulieren bis der arzt kommt

    http://www.corporateeurope.org/worstlobby/

    Der öffentlich gewählte Gewinner des Preises wird am 14. Dezember in Brüssel vorgestellt.

    Kommentar von arabella — 30. November 2005 #

  2. wer der deutschen sprache maechtig

    keine „anfuehrungszeichen unten” hinbekommt

    hat fuer mich schon verloren

    Kommentar von eskalaparty — 30. November 2005 #

  3. die linkliste ist doch recht nett
    :
    http://www.corporateeurope.org/ceolinks.html

    Kommentar von eskalaparty — 30. November 2005 #

  4. In Brüssel sind mehr als 15.000 Lobbyisten aktiv; das ist mehr als das
    Personal der Europäischen Kommission. Lediglich 10 Prozent arbeiten
    für Organisationen, die ökologische oder soziale Belange vertreten.
    Der Austausch zwischen Kommission und Industrielobbyisten findet
    kontinuierlich und hinter verschlossenen Türen statt, kritisierte
    Markus Steigenberger vom BUND: !Vergleicht man die aktuelle Rhetorik
    der EU in den WTO-Verhandlungen mit jener der Unternehmensverbände, so
    ist die Ähnlichkeit frappierend. Wortwahl und Argumentation sind
    teilweise identisch, und beide glänzen durch die völlige Ignoranz
    gegenüber ökologischen und sozialen Belangen”

    Kommentar von arabella — 1. Dezember 2005 #

  5. auch ganz nett und neu,
    für lange winterabende

    http://www.gesetze-im-internet.de/

    Kommentar von arabella — 1. Dezember 2005 #

  6. mädchenhandel
    § 1

    Gemäß der Abrede in Artikel 5 des internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910 gelten die in den Artikeln 1, 2 des Übereinkommens vorgesehenen Straftaten ohne weiteres als unter die Straftaten aufgenommen, deretwegen die Auslieferung nach den Auslieferungsverträgen des Reichs mit denjenigen fremden Staaten stattzufinden hat, für welche die Abrede wirksam ist.
    § 2

    Für welche fremden Staaten die in § 1 erwähnte Abrede wirksam ist, bestimmt sich nach der hierüber im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichenden Bekanntmachung des Reichskanzlers.

    Kommentar von arabella — 1. Dezember 2005 #

  7. alles klar

    wir ficken frei

    als gesetzgeber

    Kommentar von eskalaparty — 1. Dezember 2005 #

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